Braunschweig fehlt: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr

Anfang Juli 2021 haben mehrere Großstädte und der Deutsche Städtetag bekannt gegeben, dass sie sich für eine Reform der Straßenverkehrsordnung einsetzen. Das Ziel: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll innerorts Tempo 30 als Regel betragen. Andere Geschwindigkeiten sollen je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme zulässig sein. Das würde das bisher grundsätzlich geltende Tempolimit von 50 Kilometer pro Stunde durch Tempo 30 ersetzen. Nur noch auf ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen würde Tempo 50 gelten.

Die Initiative entstand in Zusammenarbeit mit AGORA-Verkehrswende. Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.agora-verkehrswende.de/veranstaltungen/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten/

Aktuell ist das nicht möglich, weil die Straßenverkehrsordnung das nicht zulässt. Es sind außerdem bauliche Vorgaben einzuhalten: In Tempo 30-Zonen dürfen z. B. keine Ampeln und benutzungspflichtige Radwege vorhanden sein -für den Buslinienverkehr können Ausnahmefälle definiert werden. Es gilt hier “rechts vor links”.

Die Anordnung von Temporeduzierungen wird auf Antrag
der Gemeinde vorgenommen. Es gibt aktuell zwei Möglichkeiten, um eine Temporeduzierung anzuweisen:

  1. Ausweisung von Tempo 30-Zonen im Nebenstraßennetz, wobei die Straßen in den Zonen kein Vorfahrtsstraßen und Straßen mit übergeordneter Bedeutung sein dürfen.
  2. Streckenbezogene Temporeduzierungen, z.B. von Schulen, Kindergärten, Altenheimen u. ä. Einrichtungen.

Die Straßenverkehrsbehörde führt die Anweisung aus. Diese Praxis ist langwierig, muss immer wieder mit viel Aufwand rechtlich begründet werden. Sie braucht häufig baulicher Anpassungen, die im Haushalt eingeplant werden müssen.

Da die Verkehrssicherheit mit Tempo 30 erhöht, Verkehrslärm reduziert und die Leistungsfähigkeit der Straße nicht eingeschränkt wird, ist diese aktuelle Praxis nicht mehr zeitgemäß! Deshalb fordert die Initiative, die Straßenverkehrsordnung anzupassen. Darüber muss der Deutsche Bundestag entscheiden.

Ich bedaure es sehr, dass die Stadt Braunschweig sich dem Appel des Deutschen Städtetages und der Großstädte Leipzig, Aachen, Hannover, Augsburg, Freiburg, Ulm und Münster als Erstunterzeichner bisher nicht angeschlossen hat. Diese Aktion verdient mehr Unterstützung! Für lebenswerte Innenstädte und als Beitrag zur Mobilitätswende.

Eure Tatjana